Was ist parlamentarischer rat?

Der Parlamentarische Rat war ein Gremium, das von 1948 bis 1949 in Deutschland tätig war. Seine Hauptaufgabe bestand darin, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten.

Der Parlamentarische Rat setzte sich aus 65 Mitgliedern zusammen, die von den Landtagen der damaligen Länder bestimmt wurden. Jedes Land stellte dabei eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern, die proportional zur Bevölkerungsgröße des jeweiligen Landes war.

Die entscheidenden politischen Strömungen waren im Parlamentarischen Rat vertreten, von den konservativen bis zu den sozialdemokratischen Parteien. Konfessionelle und gewerkschaftliche Vertreter sowie Juristen und Experten für Verfassungsrecht waren ebenfalls vertreten.

Die Arbeit des Parlamentarischen Rates fand im Plenarsaal des Bundeshauses in Bonn statt. Unter dem Vorsitz des früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten Konrad Adenauer formulierte das Gremium den Entwurf für das Grundgesetz.

Der Parlamentarische Rat diskutierte intensiv über die verschiedenen Themen, die in das Grundgesetz aufgenommen werden sollten. Dabei wurde großer Wert auf die Prinzipien der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte gelegt. Der Rat diskutierte auch über die Machtbalance zwischen Bund und Ländern sowie über die Gewaltenteilung.

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat beschlossen. Es trat am 24. Mai desselben Jahres in Kraft und bildete fortan die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Der Parlamentarische Rat wird als ein wichtiges Gremium in der deutschen Nachkriegsgeschichte betrachtet, da er die Grundlage für den demokratischen Neuanfang Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg legte. Er legte den Grundstein für die bundesrepublikanische Verfassungsordnung und damit für die politischen und gesellschaftlichen Strukturen, die das Land bis heute prägen.